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Soziale Arbeit
Rechtliche Betreuung

Was ist rechtliche Betreuung?

Neben dem Begriff "rechtliche Betreuung" sind auch die Begriffe "gerichtliche Betreuung", "amtliche Betreuung" oder einfach nur "Betreuung" gebräuchlich. Mir persönlich liegt der Erstere näher, da das Gericht zwar die Betreuung einrichtet, die Betreuer berät und (in erster Linie in Vermögensangelegenheiten) kontrolliert, aber keine inhaltlichen Vorgaben machen darf, geschweige denn, die Betreuung selbst durchführt. Die "rechtliche Betreuung" enthält dementsprechend für den Betreuer die Möglichkeit, Menschen in ihrer rechtlichen Ausdrucksweise zu unterstützen oder sogar zu vertreten. Die Unterstützung und Vertretung darf - so das Gesetz - nur für Lebensbereiche erfolgen, in denen sie erforderlich ist.

Rechtliche Betreuung im Sinn des Betreuungsrechts enthält zwei wichtige Aspekte: Erstens das Binnenverhältnis zum Betreuten, zweitens die Vertretung des Betreuten nach außen. Der Betreuer arbeitet mit der rechtlichen und ethischen Vorgabe, die Wünsche und Bedürfnisse des Betreuten zu achten und so weit wie möglich zu berücksichtigen. Hier greifen auch verschiedene Genehmigungspflichten, die besondere Bedürfnisse (bspw. auf eine eigene Wohnung) schützen. Eine Auflösung der Wohnung des Betreuten muss (um im Beispiel zu bleiben) das Gericht prüfen und genehmigen.

Die Vertretung nach außen ermöglicht dem Betreuer, das Leben des Betreuten tatsächlich, wenn erforderlich, zu organisieren und seine Rechte zu vertreten. Wenn keine besonderen Einschränkungen vorliegen, die wiederum nur das Gericht aussprechen kann, bleiben die Rechtshandlungen des Betreuten weiterhin rechtsgültig. Somit ist einer Entmündigung oder schleichenden „Verunselbständigung“ ein wichtiger Riegel vorgeschoben.

Abzugrenzen ist die rechtliche Betreuung auch von der "sozialen Betreuung", wie sie in stationären Einrichtungen und sonstigen Hilfsangeboten stattfindet. Im Gegensatz dazu organisiert und vertritt der rechtliche Betreuer den Betreuten in Absprache mit ihm, bietet aber selbst keine Hilfsangebote (Einkaufen, Fahrten usw.) an.

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