Instrumente
Der Schwerpunkt liegt auf der Vielfalt der Instrumente und der Musikrichtungen. Deshalb sind alle Instrumentalisten willkommen. Grundlegender Unterricht kann bisher auf Blechblasinstrumenten angeboten werden. Am Projekt kann aber auch mit anderen Instrumenten (bis hin zu Gesang) teilgenommen werden, wenn entweder bereits Grundkenntnisse und -fähigkeiten am Instrument erworben wurden, begleitender Unterricht oder Unterricht autodidaktisch stattfindet. Soweit Ressourcen im Projekt vorhanden sind, kann Anleitung bis hin zu Unterricht angeboten werden.
Bei Minderjährigen, die noch ein Instrument benötigen und von Sozialleistungen leben, kann auf der Grundlage von §28 Abs.7 Satz 2 SGB II (Hartz IV) bzw. §34 Abs. 7 Satz 2 SGB XII (Grundsicherung, Sozialhilfe) ein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden, wenn "es den Leistungsberechtigten im begründeten Ausnahmefall nicht zugemutet werden kann, [diese Aufwendung] aus dem Regelbedarf zu bestreiten" (Bildung und Teilhabe).
Eine weiterer Anpsrechpartner bei Bedürftigkeit: Die Bürgerhilfsstelle des Landkreises Traunstein. Dort werden die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung geprüft. Grundsätzlich wurde von Hr. Seestaller Unterstützung zugesagt.