Parlante
Soziale Arbeit
Allgemeines

Mitarbeit

Parlante – Soziale Arbeit ist ein Unternehmen ohne Hierarchie. Die Zusammenarbeit findet auf freier Basis statt.

Eine Mitarbeit im Sinn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist entsprechend nicht möglich. Diese würde eine Weisungsbefugnis, im Gesamtzusammenhang sogar eine Weisungspflicht für eine Leitungsperson beinhalten. Im Gegensatz dazu werden hier weder Ort, noch Zeit und Inhalt von Arbeitsleistung über Weisungen geregelt.

Es gibt keine Gliederung im üblichen unternehmerischen Sinn. Es ist nicht Sache einer Leitung oder Geschäftsführung, Arbeitsaufträge zu erschließen und anschließend Arbeitsaufträge zu erteilen.

Parlante – Soziale Arbeit ist eine Assoziation von beruflich selbständig Tätigen, die volle Verantwortung für ihre jeweilige fachliche Leistung übernehmen, selbst ihre Arbeitsleistung anbieten, wirtschaftliches Risiko tragen und möglicherweise untereinander ihre Zusammenarbeit auf der Grundlage von Werkverträgen regeln.

Dieser Grundsatz gilt durchgängig für alle Leistungen, von der Reinigung der Büroräume bis zur Rechnungslegung bei rechtlicher Betreuung.

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